UNSERE
SATZUNG Die vollständige Satzung kann selbstverständlich angefordert oder eingesehen werden. Wenden Sie sich gerne über "Kontakt" an uns. |
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§ 1 Vereinsname (...) §
2 Der Sitz des Vereins ist in Hamburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §
3 1.) Der Zweck des Vereins ist die Verbreitung und Pflege des kompositorischen Schaffens von Joachim Schweppe und alle damit unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere, wenn auch nicht abschließend:
2.) Weltanschauliche und politische Ziele und Zwecke dürfen von dem Verein nicht verfolgt werden. 3.) Zur Umsetzung des Vereinszwecks wird der Verein insbesondere auch Konzerte, Vorträge und Seminare über die Arbeit von Joachim Schweppe organisieren, sowie Publikationen über Joachim Schweppe und dessen Werk veröffentlichen. 4.) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke; er ist gemeinnützig im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 5.) Die Mittel des Vereins dienen ausschließlich dem in Ziffer 1. festgelegten Satzungszweck. Ansammlung und Verwendung von Vermögen zu anderen Zwecken ist untersagt. Vereinsmitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keinerlei Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus dem Mitteln des Vereins erhalten. Es dürfen auch keine Personen durch Vereinsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6.) Der Verein soll möglichst ehrenamtlich geleitet werden. Er ist berechtigt, zur Durchführung seiner Aufgaben haupt- oder nebenamtlich beschäftigte Kräfte einzustellen. §
4 1.) Der Verein besteht aus folgenden Mitgliedern
2.) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, wie auch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes, sowie Firmen, Gesellschaften und Institutionen. 3.) Natürliche, juristische Personen oder Firmen, die sich durch ein außerordentliches Engagement für den Verein auszeichnen, können als außerordentliche Mitglieder gegen einen geringeren oder ohne Mitgliedsbeitrag aufgenommen werden. Hierüber entscheidet der Vorstand. 4.) (...) 5.) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein, an den Verein gerichteter schriftlicher Antrag erforderlich, (...). Nutzen Sie dazu gerne die PDF-Datei. 6.)
(...) 8.) (...) Ein Austritt muss schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied erklärt werden. (...) §
5 Die
Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe
und Fälligkeit die Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung für
das folgende Geschäftsjahr entscheidet. Die Mitgliedsbeiträge
für das erste Geschäftsjahr und bis zur ersten Entscheidung
der Mitgliederversammlung betragen: §
6 Organe
des Vereins sind: §
7 1.) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten:
2.) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand die Einberufung aus dringenden wichtigen Gründen beschließt oder 1/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe die Einberufung vom Vorstand verlangt. 3.) (...) 4.) Jedes Mitglied kann bis spätestens zum Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. (...) §
8 1.)
(...) 4.) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben, (...). 5.) (...) §
9 §
10 1.) Die Mitgliederversammlung wählt und bestellt alle drei Jahre zwei Rechnungsprüfer, die über Fachkenntnisse im Bereich des Rechnungswesens verfügen sollen. Sie dürfen nicht Mitglied des Beirates und des Vorstandes sein. (...) 2.) (...) §
11 1.) (...) 2.) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen nach vorheriger Zustimmung des zuständigen Finanzamtes dem Förderverein zur Pflege der Kirchenmusik an St. Laurentii Itzehoe e.V. zu, verbunden mit der Weisung, das Vereinsvermögen nur im Sinne des Vereinszweckes gemäß § 3 dieser Satzung zu verwenden. 3.) (...) §
12 (...) Hamburg,
den 20. Januar 2001 Eintragung beim Amtsgericht Hamburg im Vereinsregister VR 16851
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